Nutzer des Waldes und der Natur müssen Regeln und Gesetze achten
Pünktlich am 1. März startete ThüringenForst die diesjährige Waldbrandüberwachungssaison, die bis Ende Oktober andauert. Mit Hilfe eines Waldbrandprognoseverfahrens wird täglich die Waldbrandgefahr ermittelt, einer der fünf Waldbrandgefahrenstufen zugeordnet und veröffentlicht. Hierzu arbeitet die Landesforstanstalt eng mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) zusammen, der thüringenweit 32 Vorhersageregionen auswertet. Um die mit den steigenden Temperaturen ohnehin stetig steigende Waldbrandgefahr nicht unnötig zu erhöhen, möchte die Stadtverwaltung erneut auf die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Abwehr von Gefahren in der Stadt Rudolstadt aufmerksam machen. Im Paragraf 15 werden offene Feuer im Freien geregelt. Mit Ausnahme von Feuern in gefassten Feuerstellen oder in Feuerschalen sowie als Schwedenfeuer sind diese verboten. Auf schriftlichen Antrag hin kann die Stadtverwaltung Ausnahmen der Verbote erteilen. Im Wald sind prinzipiell alle offenen Feuer, auch in Feuerschalen, verboten! Weiterhin gelten unter anderem ganz bestimmte Mindestabstände zu leicht entzündlichen Brennstoffen.
Über die Ordnungsbehördliche Verordnung hinaus haben das Abfallbeseitigungs- und das Naturschutzrecht sowie landesrechtliche Vorschriften wie das Waldgesetz Gültigkeit. In dem Zusammenhang weist die Rudolstädter Feuerwehr ausdrücklich darauf hin, dass die Waldböden im Stadtgebiet trotz des vermeintlich niederschlagsreichen Winters und Frühjahrs trocken sind und der Umgang mit offenem Feuer und das Entzünden von Lagerfeuern im Wald verboten sind. In den letzten Tagen musste die Rudolstädter Feuerwehr in das Waldgebiet Unterm Hain zum Ablöschen eines noch glimmenden Lagerfeuers ausrücken. Die Stadt Rudolstadt, ThüringenForst und Polizei weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass das Entzünden offener Feuer im Wald kein Kavaliersdelikt ist, da Waldbrände hohe Sachschäden nach sich ziehen können und eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben darstellen, nicht nur für die zu Hilfe eilenden Einsatzkräfte. Die meisten Waldbrände in Deutschland gelten als vom Menschen verursacht. Insbesondere die Missachtung des gesetzlich verankerten, ganzjährigen Rauchverbots oder auch das fahrlässige Braten/Grillen im Wald oder Waldesnähe sind Ursachen für Waldbrände. ThüringenForst bittet alle Waldnutzer eindringlich, speziell an den warmen Frühjahrstagen, Kraftfahrzeuge keinesfalls an Waldwegen zu parken: Großen Löschfahrzeugen wird damit gegebenenfalls die schnelle Zufahrt zum Brandherd genommen. Folge können empfindliche Schadensersatzforderungen des vom Brand betroffenen Waldbesitzers gegenüber dem Fahrzeugbesitzer sein.
Es ist ebenso strengstens untersagt Müll und Unrat in der Natur zu hinterlassen. Schließlich geht beispielsweise von Glasscherben ebenso eine erhöhte Brandgefahr aus. Außerdem ist es nicht nur die Pflicht eines jeden unsere Umwelt zu schätzen und zu achten, viel mehr noch muss sie geschützt und gepflegt werden. Unsere Bäume und Wälder sind schließlich unsere grüne Lunge und filtern unser aller unverzichtbares Lebenselixier, den Sauerstoff.
Stadtverwaltung Rudolstadt mit Feuerwehr und ThüringenForst