Silvester

Information zum Abbrennverbot für Feuerwerkskörper

Liebe Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Stadt Rudolstadt, liebe Anwohner im Gebiet der Altstadt,
das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II (Kleinfeuerwerk, wie zum Beispiel Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien etc.) ist über das ohnehin für das Jahr bestehende, allgemeine Abbrennverbot hinaus, auch am 31. Dezember bis 01. Januar im Bereich der historischen Altstadt und um den Gebäudekomplex des Schlosses Heidecksburg verboten. Eine entsprechende, vom Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz erlassene Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt (Nr. 21/2019 vom 14. November 2019) der Stadt Rudolstadt bekannt gemacht. Das Gebiet der historischen Altstadt, für das dieses Verbot gilt, ist auf der Karte rot begrenzt eingezeichnet.

Das einmalige historische Erscheinungsbild unserer Altstadt mit dem Schlossensemble, der Andreaskirche und dem ehemaligen Stadtschloss Ludwigsburg gehört zu den schönsten Stadtbildern Thüringens. Aufgrund der engen Bebauung, der Zugänglichkeit und der Beschaffenheit der Gebäude ergeben sich sowohl ein deutlich erhöhtes Risiko zur Entstehung eines Brandes als auch ein sehr großes potentielles Schadensausmaß im Brandfall.

Leider wurde in den Silvesternächten der Jahre, in denen das Abbrennverbot für Feuerwerkskörper noch nicht galt, von vielen Menschen, die in der Innenstadt gefeiert haben, darauf keine Rücksicht genommen. Eine Vielzahl von pyrotechnischen Erzeugnissen wurde nicht nur in der Altstadt sondern auch vom Schloss herab auf die Gebäudedächer abgefeuert. Es ist nur der Aufmerksamkeit der Hauseigentümer und Bewohner der betroffenen Gebäude zu verdanken, dass es dabei zu keinen schwerwiegenden Zwischenfällen gekommen ist.

Wir möchten Sie bitten, sich ebenso wie bereits zu den vorangegangenen Jahreswechseln an das verfügte Abbrennverbot für Feuerwerkskörper zu halten und gegebenenfalls andere Einwohner oder Gäste darauf hinzuweisen.
Wir wünschen Ihnen ein fröhliches Silvesterfest und einen guten Start ins neue Jahr.

Tipps zum Silvesterfeuerwerk

Jedes Jahr zum Jahreswechsel haben die Feuerwehren mit einer erheblichen Anzahl von Verletzungen, Verbrennungen und Wohnungsbränden zu tun. Um diese Anzahl zu verringern, bittet die Feuerwehr darum, sich an die folgenden Sicherhinweise zu halten, damit wir alle gesund in ein neues Jahr starten!

  • Achten Sie beim Kauf Ihres Silvester-Feuerwerks auf die BAM-Zulassung (Bundesamt für Materialforschung und –prüfung; Internet: www.bam.de)
  • Kaufen und verwenden Sie keine Grau- oder Billigimporte!
  • Bewahren Sie Ihre Feuerwerkskörper in einem sicheren geschlossenen Behälter auf, damit diese nicht durch Irrgänger entzündet werden können.
  • Schließen Sie alle Türen und Fenster und entfernen Sie brennbare Gegenstände von Balkonen, damit diese durch verirrte Raketen nicht entzündet werden können.
  • Lesen und beachten Sie immer die Gebrauchsanweisung!
  • Verwenden Sie Feuerwerkskörper nur im Freien. Für spezielle Tischfeuerwerke benutzen Sie eine feuerfeste Unterlage und achten darauf, dass sie nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Stoffen abgebrannt werden.
  • Raketen immer senkrecht starten. Dies gelingt am besten mit einer hohen Flasche, die zum Beispiel in einem Flaschenkasten steht. Achtung: Raketen niemals aus der Hand starten.
  • Bitte nicht mehrere Knaller bündeln oder auf irgendeine Art mit Feuerwerkskörpern experimentieren.
  • Feuerwerkskörper am besten am Boden zünden und sich schnell entfernen. Zündkörper mit Anreißfläche nach dem Zünden sofort wegwerfen, niemals auf Menschen oder Tiere richten und immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.
  • Vorsicht bei Blindgängern. Diese auf keinen Fall ein zweites Mal zünden. Nähern sie sich einem Blindgänger nicht sofort; warten sie rund fünf Minuten und übergießen ihn dann mit zuvor bereitgestelltem Wasser.
  • Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände. Sollten sie dem Drängen trotzdem einmal nachgeben, schützen sie ihre Kinder durch geeignete Kleidung (Baumwolle) und setzen sie ihnen eine geeignete Schutzbrille auf. Lassen sie die Kinder keine Sekunde aus den Augen und sprechen sie mit ihnen im Vorfeld über die Gefahren. Achten sie besonders auf unkontrolliert herumspringende Feuerwerkskörper wie Knallfrösche, Kreisel, etc..
  • Nach erhöhtem Alkoholkonsum gilt stets: Genießen sie das Feuerwerk bitte als Zuschauer!