Feuerschalen nicht mehr anzeigepflichtig

Im Amtsblatt vom 29.10.2020 wurde die erste Änderung vom 05.10.2020 zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Stadt Rudolstadt veröffentlicht und trat am 05.11.2020 in Kraft. Mit der Änderung entfällt ab sofort die Anzeigepflicht für Feuer in gefassten Feuerstellen und Feuerschalen sowie für Schwedenfeuer. Diese Feuerstellen dürfen genehmigungsfrei betrieben werden. Nach wie vor nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Ordnungsbehörde erlaubt sind alle anderen offenen Feuer wie beispielsweise Lager-, Oster- oder weitere Brauchtumsfeuer. Diese Genehmigungen werden unter bestimmten Voraussetzungen erteilt und mit Auflagen versehen. Sie sind gebührenpflichtig.

Auch für die genehmigungsfreien Feuerschalen, gefassten Feuerstellen und Schwedenfeuer gilt unter anderem:

– Feuer dauernd durch volljährige Person zu beaufsichtigen
– Feuer und Glut vor Verlassen vollständig ablöschen
– Abstand zu brennbaren Stoffen und zu Gebäuden aus brennbaren Stoffen von mindestens 15 Metern
– Abstand zu leicht entzündlichen Stoffen und zum Wald von mindestens 100 Metern
– Nur trockenes, naturbelassenes Holz verwenden

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit